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   VGH Bayern, 16.05.2011 - 16a DZ 09.548   

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VGH Bayern, 16.05.2011 - 16a DZ 09.548 (https://dejure.org/2011,66589)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16.05.2011 - 16a DZ 09.548 (https://dejure.org/2011,66589)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16. Mai 2011 - 16a DZ 09.548 (https://dejure.org/2011,66589)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Poilzeibeamter; Disziplinarverfügung; Geldbuße wegen Missachtung von Weisungen und unkollegialem Verhalten; Abgrenzung von inner- und außerdienstlichem Fehlverhalten; überlange Verfahrensdauer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 13.12.2000 - 1 D 34.98

    Materielles Beamtendisziplinarrecht; Postbeamter; Abberufung des

    Auszug aus VGH Bayern, 16.05.2011 - 16a DZ 09.548
    Anderes gilt nur, wenn die streitige Weisung als offensichtlich und in schwerwiegender Weise rechtswidrig bewertet werden muss (BVerfG, Beschluss vom 19.10.2006, 2 BvR 1925/06 ; BVerwG, Urteil vom 13.12.2000, 1 D 34/98 ).

    Insbesondere § 193 StGB findet im Disziplinarrecht keine Entsprechung (BVerwG, Urteil vom 13.12.2000, Az. 1 D 34/98 ).

  • BGH, 29.10.1992 - 4 StR 358/92

    Garantenstellung von Polizeibeamten außerhalb ihrer Dienstzeit

    Auszug aus VGH Bayern, 16.05.2011 - 16a DZ 09.548
    Diese Pflicht zur Gefahrenabwehr wirkt nicht nur strafrechtlich, sondern auch dienstrechtlich in den außerdienstlichen Bereich des Polizeibeamten hinein, jedenfalls wenn es sich um die Verhinderung möglicher schwerer Straftaten, die als Gefahrenabwehr bei Abwägung zwischen den widerstreitenden privaten Interessen des Beamten auf Schutz seiner Privatsphäre und dem öffentlichen Interesse an der Gefahrenabwehr zu einem überwiegenden öffentlichen Interesse führen (vgl. zum Strafrecht BGH, Urteil vom 29.10.92, 4 StR 358/92 ; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 21.11.2002, 2 BvR 2202/01 ).
  • BVerfG, 21.11.2002 - 2 BvR 2202/01

    Zur Strafbarkeit eines Polizeibeamten nach StGB § 13 Abs 1 wegen Unterlassens der

    Auszug aus VGH Bayern, 16.05.2011 - 16a DZ 09.548
    Diese Pflicht zur Gefahrenabwehr wirkt nicht nur strafrechtlich, sondern auch dienstrechtlich in den außerdienstlichen Bereich des Polizeibeamten hinein, jedenfalls wenn es sich um die Verhinderung möglicher schwerer Straftaten, die als Gefahrenabwehr bei Abwägung zwischen den widerstreitenden privaten Interessen des Beamten auf Schutz seiner Privatsphäre und dem öffentlichen Interesse an der Gefahrenabwehr zu einem überwiegenden öffentlichen Interesse führen (vgl. zum Strafrecht BGH, Urteil vom 29.10.92, 4 StR 358/92 ; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 21.11.2002, 2 BvR 2202/01 ).
  • BVerwG, 20.02.2001 - 1 D 55.99

    Materielles Beamtendisziplinarrecht - Beamter im höheren Dienst (Eingangsamt);

    Auszug aus VGH Bayern, 16.05.2011 - 16a DZ 09.548
    Stellt sich der Verhalten eines Beamten bei der gebotenen materiellen Betrachtung als das eines Privatmannes dar, ist es als ein außerdienstliches, sonst als innerdienstliches zu würdigen (BVerwG, Urteil vom 20.2.2001, Az. 1 D 55/99 ).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus VGH Bayern, 16.05.2011 - 16a DZ 09.548
    Solche ernstlichen Zweifel wären dann anzunehmen, wenn ein in der angegriffenen Entscheidung enthaltener einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt würde (BVerfG, Beschluss vom 26.03.2007, BayVBl 2007, 624) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen würden (BVerwG, Beschluss vom 10.03.2004, DVBl 2004, 838).
  • BVerfG, 26.03.2007 - 1 BvR 2228/02

    Staatliches Spielbankenmonopol in Bayern

    Auszug aus VGH Bayern, 16.05.2011 - 16a DZ 09.548
    Solche ernstlichen Zweifel wären dann anzunehmen, wenn ein in der angegriffenen Entscheidung enthaltener einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt würde (BVerfG, Beschluss vom 26.03.2007, BayVBl 2007, 624) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen würden (BVerwG, Beschluss vom 10.03.2004, DVBl 2004, 838).
  • BVerfG, 09.08.2006 - 2 BvR 1003/05

    Aberkennung des Ruhegehalts eines Kriminalbeamten wegen begangener Straftaten

    Auszug aus VGH Bayern, 16.05.2011 - 16a DZ 09.548
    Voraussetzung für die Berücksichtigung einer überlangen Verfahrensdauer als Milderungsgrund ist, dass die mit dem Disziplinarverfahren verbundenen wirtschaftlichen und dienstlichen Nachteile positiv auf den Beamten eingewirkt haben (BVerwG Beschluss vom 11.5.2010, Az. 2 B 5/10 ; BVerfG Beschluss vom 9.8.2006, Az. 2 BvR 1003/05 ).
  • BVerwG, 11.05.2010 - 2 B 5.10

    Überlange Verfahrensdauer; Berücksichtigung bei der Disziplinarmaßnahme

    Auszug aus VGH Bayern, 16.05.2011 - 16a DZ 09.548
    Voraussetzung für die Berücksichtigung einer überlangen Verfahrensdauer als Milderungsgrund ist, dass die mit dem Disziplinarverfahren verbundenen wirtschaftlichen und dienstlichen Nachteile positiv auf den Beamten eingewirkt haben (BVerwG Beschluss vom 11.5.2010, Az. 2 B 5/10 ; BVerfG Beschluss vom 9.8.2006, Az. 2 BvR 1003/05 ).
  • BVerwG, 30.06.2009 - 9 B 23.09

    Verjährung eines Zahlungsanspruchs für die Durchführung von Unterhalt und

    Auszug aus VGH Bayern, 16.05.2011 - 16a DZ 09.548
    Eine Verletzung der Begründungspflicht liegt etwa dann vor, wenn eine Begründung entweder überhaupt oder zu wesentlichen Streitpunkten unterblieben oder unverständlich und verworren ist, nicht aber bereits dann, wenn sie falsch, unzulänglich oder oberflächlich ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30.06.2009, Az. 9 B 23/09 ).
  • BVerwG, 16.07.2010 - 5 B 2.10

    Ablehnung einer Einbürgerung; rechtliches Gehör; Sachverhaltsaufklärung;

    Auszug aus VGH Bayern, 16.05.2011 - 16a DZ 09.548
    Es stellt vielmehr grundsätzlich nur sicher, dass die Entscheidung frei von Rechtsfehlern ergeht, die ihren Grund gerade in der unterlassenen Kenntnisnahme und der Nichtberücksichtigung des Sachvortrags der Beteiligten haben (BVerwG, Beschluss vom 16.7.2010, Az. 5 B 2/10 u.a. ).
  • BVerfG, 19.10.2006 - 2 BvR 1925/06
  • VG Freiburg, 10.02.2023 - DB 11 K 2236/22

    Dienstvergehen; elektronische Einreichung der Disziplinarklage

    Stellt sich das Verhalten des Beamten bei der gebotenen materiellen Betrachtung als das eines Privatmannes dar, ist es als ein außerdienstliches, sonst als innerdienstliches zu würdigen (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.02.2001 a. a. O. und Beschluss vom 20.08.2018 a. a. O. Rn. 21; Bayerischer VGH, Beschluss vom 16.05.2011 - 16a DZ 09.548 -, juris Rn. 14; Schachel in Schütz/Maiwald, Beamtenrecht, 480./204. EL Juni 2022, BeamtStG § 34 Rn. 16).
  • VGH Bayern, 17.11.2016 - 15 ZB 15.468

    Grundzüge der Planung

    Es stellt vielmehr grundsätzlich nur sicher, dass die Entscheidung frei von Rechtsfehlern ergeht, die ihren Grund gerade in der unterlassenen Kenntnisnahme und der Nichtberücksichtigung des Sachvortrags der Beteiligten haben (BVerwG, Beschluss vom 20.7.2016 - 6 B 35/16 - juris Rn. 16; BayVGH, B. v. 16.05.2011 - 16a DZ 09.548 - juris Rn. 19 m. w. N.).
  • VGH Bayern, 17.11.2016 - 15 ZB 15.469

    Keine Baugenehmigung mit Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplans bei

    Es stellt vielmehr grundsätzlich nur sicher, dass die Entscheidung frei von Rechtsfehlern ergeht, die ihren Grund gerade in der unterlassenen Kenntnisnahme und der Nichtberücksichtigung des Sachvortrags der Beteiligten haben (BVerwG, Beschluss vom 20.7.2016 - 6 B 35/16 - juris Rn. 16; BayVGH, B. v. 16.05.2011 - 16a DZ 09.548 - juris Rn. 19 m. w. N.).
  • VG Magdeburg, 09.06.2011 - 8 A 5/10

    Disziplinarrecht, Verstoß gegen die Nachweispflicht der Dienstunfähigkeit

    Anderes gilt nur, wenn die streitige Weisung als offensichtlich und in schwerwiegender Weise rechtswidrig bewertet werden muss (BVerfG, Beschluss vom 19.10.2005, 2 BvR 1925/06; Bay.VGH., Beschluss vom 16.05.2011, 16 a DZ 09.548; beide juris).
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